Private und
Betriebliche Vorsorge

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Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Beitragspflichtig sind alle Erwerbstätigen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres.

Unselbständig Erwerbstätige:

AHV
IV
FAK
VK

Total
Arbeitnehmer:

3.8 %
0.75 %
-
-

4.55 %
Arbeitgeber:

4.0 %
0.75 %
1.9 %
0.4032 %

7.0532 %
Total:

7.8 %
1.5 %
1.9 %
0.4032 %

11.6032
Selbständig Erwerbstätige: Zahlen Beiträge in der Regel aufgrund des Einkommens im vorletzten Steuerjahr  
Nichterwerbstätige: Zahlen Beiträge nach Vermögen und Renteneinkommen:
Mindestens CHF 348.00, Maximal CHF 11'603.20.

Externe Links:
Merkblatt 1.1 über die AHV / IV / FAK und ALV -  Beiträge