| Erwerbsunfähigkeit
|
Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit
Eingliederungsmassnahmen bis zum Erreichen des Rentenalters.
Taggeld der IV während der Dauer der Eingliederungsmassnahmen. Höhe nach Einkommen, Kinderzahl.
Dauernde Erwerbsunfähigkeit
Invalidenrente bei erfolglosen oder aussichtslosen Eingliederungsmassnahmen.
Invaliditätsgrad:
ab 40 %: Viertelsrente
ab 50 %: Halbe Rente
ab 67 %: Ganze Rente
Rentensystem der AHV: Invalidenrente; Kinderrente, monatlich maximal 464.-
Externe Links:
Merkblatt 3.1 über die Leistungen der IV
|
|