Private und
Betriebliche Vorsorge

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Erwerbsunfähigkeit
Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit

Eingliederungsmassnahmen bis zum Erreichen des Rentenalters.
Taggeld der IV während der Dauer der Eingliederungsmassnahmen. Höhe nach Einkommen, Kinderzahl.

Dauernde Erwerbsunfähigkeit

Invalidenrente bei erfolglosen oder aussichtslosen Eingliederungsmassnahmen.
Invaliditätsgrad:
ab 40 %: Viertelsrente
ab 50 %: Halbe Rente
ab 67 %: Ganze Rente

Rentensystem der AHV: Invalidenrente;  Kinderrente, monatlich maximal 464.-


Externe Links:
Merkblatt 3.1 über die Leistungen der IV