Private und
Betriebliche Vorsorge

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Hinterlassenenleistungen
Für:

  • Witwe / Witwer mit Kindern
  • Witwe / Witwer ohne Kinder: Voraussetzung: > 45 Jahre alt und 5 Jahre verheiratet
  • Geschiedene: Bei vorausgegangenen Unterhaltszahlungen des verstorbenen Ehegatten

Witwen- und Witwerrente: 80 % der Altersrente.
Waisenrente: 40 % der Altersrente.

Befristete Renten für kinderlose, noch nicht 45 Jahre alte, hinterbliebene Ehegatten.


Externe Links:
Merkblatt 2.1 über die Leistungen der AHV