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Zusammenfallen von Leistungen / Stellenwechsel
Zusammenfallen von Leistungen:
Die jeweils höhere Rente geht vor.
Stellenwechsel:
Die an die AHV-IV-FAK-Anstalten bezahlten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge bleiben vollständig erhalten.
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2012
-
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