Private und
Betriebliche Vorsorge

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Zusammenfallen von Leistungen / Stellenwechsel
Zusammenfallen von Leistungen:

Die jeweils höhere Rente geht vor.

Stellenwechsel:

Die an die AHV-IV-FAK-Anstalten bezahlten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge bleiben vollständig erhalten.