Private und
Betriebliche Vorsorge

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Arbeitslosenentschädigung

Höhe des Arbeitslosentaggeldes

Das Arbeitslosentaggeld beträgt zwischen 70 % bzw. 80 % des massgeblichen Tagesverdienstes. Dazu kommen Zulagen für unterhaltene oder erheblich unterstützte Personen bis max. 85 %.

Höchstzahl der Taggelder

Während der zweijährigen Rahmenfrist kann insgesamt höchstens die folgende Anzahl Taggelder bezogen werden:

- höchstens 260 Taggelder bei Beitragszeit von insgesamt 12 Monaten
- höchstens 400 Taggelder ab Alter 50 und bei Beitragszeit von mindestens 18 Monaten
- höchstens 500 Taggelder bei Bezug einer Invalidenrente (IV-Grad mind. 40%) und bei Beitragsfrist von mind. 22 Monaten