Private und
Betriebliche Vorsorge

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Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmer:

0,5 % des versicherten Lohnes

Arbeitgeber:

0,5 % des versicherten Lohnes

Höchstgrenze des beitragspflichtigen Lohnes:
Jährliche Höchstgrenze des versicherten Lohnes: CHF 126'000.-
Unterjährige Höchstgrenze des versicherten Lohnes: CHF 350.- / Tag