Bei Erwerbsunfähigkeit infolge von Unfall oder Krankheit besteht während 30 Tagen nach dem letzten Lohnbezug eine Nachdeckung beim Unfall- bzw. Krankenversicherer des letzten Arbeitgebers.
Tritt die Erwerbsunfähigkeit während der Arbeitslosigkeit ein, so ist die Deckung durch den Unfall- bzw. Krankenversicherer des letzten Arbeitgebers gewährleistet, sofern die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten Lohnbezug erfolgt ist.
Die rechtzeitige Anmeldung vorausgesetzt, sind bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit 80 % des Arbeitslosentaggeldes versichert; bei dauernder Erwerbsunfähigkeit ist nach Ablauf von 24 Monaten eine Invalidenrente von 25 % und eine Invaliden-Kinderrente von 5 % des Arbeitslosentaggeldes versichert.*)
*) Bei Vorbezug einer AHV-Rente und Weiterführung der Erwerbstätigkeit besteht kein Anspruch mehr auf Taggleder der ALV.