Private und
Betriebliche Vorsorge

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Arbeitslosenversicherungsgesetz: Unterschiede Schweiz / Liechtenstein

Die nachstehenden Informationen sind der Broschüre "Unterschiede Schweiz / Liechtenstein bei den Sozialversicherungen, bei der privaten Vorsorge und bei deren Besteuerung" entnommen. Siehe unter der Rubrik Publikationen.

 
Liechtenstein
ALV
Arbeitslosenversicherung
Schweiz
ALV
Arbeitslosenversicherung
Beitragspflichtige Personen Alle AHV-versicherten Unselbständigerwerbenden, welche die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die Versicherungspflicht deckt sich weitgehend mit jener der AHV/IV. Alle AHV-versicherten Unselbständigerwerbenden, welche die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die Versicherungspflicht deckt sich weitgehend mit jener der AHV/IV.
Versicherter Lohn Max. CHF 126'000.- Max. CHF 126'000.-
Leistungen Höchstzahl der Taggelder innerhalb von zwei Jahren:
- höchstens 260 Taggelder bei Beitragszeit von insgesamt 12 Monaten
- höchstens 400 Taggelder ab Alter 50 und bei Beitragszeit von mind. 18 Monaten
- höchstens 500 Taggelder bei Bezug einer Invalidenrente (IV-Grad mind. 40%) und bei Beitragsfrist von mind. 22 Monaten
Höchstzahl der Taggelder innerhalb von zwei Jahren:
- höchstens 400 Taggelder (ab 1.4.2011: 260 Taggelder), bei Beitragszeit von insgesamt 12 Monaten
- höchstens 520 Taggelder ab Alter 55 und bei Beitragszeit von mind. 18 Monaten (ab 1.4.2011: 24 Monate)

Beiträge Vom AHV-Lohn
bis max. 126’000.- AG + AN je 0.5 %
(kein Solidaritätsbeitrag)
Vom AHV-Lohnanteil
bis max. 126'000.-: AG+AN je 1.10%
126'000.- bis 315'000.-: AG+AN je 0.5%

Inkasso Inkasso und Abrechnung durch den Arbeitgeber zusammen mit den AHV/IV/FAK-Beiträgen. Inkasso und Abrechnung durch den Arbeitgeber zusammen mit den AHV/IV/EO-Beiträgen.
Stand: Januar 2012