| Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgeber
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Die Beiträge der obligatorischen Krankenpflege- und Krankentaggeldversicherung der Arbeitnehmer gehen zur Hälfte zu Lasten des Arbeitgebers.
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Arbeitnehmeranteil: |
Arbeitgeberanteil: |
| Krankenpflege: |
ca. 50 %
(Auskunft durch Krankenkassen)
Staatliche Prämienverbilligungs-
beiträge für einkommensschwache Versicherte. |
CHF 129.50 Erwachsene
CHF 64.75 Jugendliche
(16-20 Jahre)
Bei Teilzeitbeschäftigten dem Beschäftigungsgrad entsprechend weniger.
Aufgrund des Landesdurchschnitts wird jährlich der pauschale Arbeitgeberbeitrag festgelegt. |
| Krankengeld (Taggeld): |
50 % des Beitrages |
50 % des Beitrages der Taggeldversicherung |
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