Private und
Betriebliche Vorsorge

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Krankenpflege und Krankengeld
Krankenpflege:

Die Versicherung deckt die ambulante und stätionäre Behandlung von Krankheiten und den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung im Spital, ohne zeitliche Begrenzung.

Personen, die nicht obligatorisch gegen die Folgen von Unfall versichert sind, haben bei Unfall Anspruch auf Leistungen der Krankenpflegeversicherung.

Krankengeld (Taggeld) *):

80 % des versicherten Lohnes ab dem 2. Tag;
Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit von mind. 50 %, entsprechende Kürzung;
Während maximal 720 Tagen innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen, für eine oder mehrere Krankheiten.
*) Bei Vorbezug einer AHV-Rente besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Bei Mutterschaft:

Anspruch auf Krankengeld während maximal 20 Wochen, frühestens ab 4 Wochen vor Geburtstermin.
 

Schwangerschaft: Die zugehörigen Fristen (pdf, 87 kB)

Externe Links:
Merkblatt des Amt für Gesundheit „Leistungen bei Mutterschaft gemäss Krankenversicherungsgesetz“