Versicherte Personen
Für Krankenpflege:
Personen, die in Liechtenstein ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, mit Ausnahme der Grenzgänger aus Nicht-EWR-Ländern (Schweiz).
Für Krankengeld:
Über 15-jährige Arbeitnehmer, die in Liechtenstein für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig sind, bis zum Zeitpunkt des Bezugs einer ganzen AHV-Altersrente.
Nicht versicherungspflichtig sind Personen, welche weniger als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind oder die ein Arbeitsverhältnis von weniger als 3 Monate eingegangen sind.
Versicherter Lohn:
Der für die AHV massgebende Lohn bis maximal CHF 126'000.- bildet die Grundlage für die Berechnung des Taggeldes.
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