Zusammenfallen von Leistungen:
Koordiniert mit der Betrieblichen Personalvorsorge (BPV), der Unfallversicherung OUFL und der Invalidenversicherung IV.
Im Maximum 90 % des Lohnes.
Stellenwechsel:
Die Versicherung erlischt mit dem Ausscheiden beim Arbeitgeber.
Für eine bestehende Krankheit wird die Leistung weiter erbracht, gemäss Vertrag.
|