Private und
Betriebliche Vorsorge

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Zusammenfallen von Leistungen / Stellenwechsel
Zusammenfallen von Leistungen:

Koordiniert mit der Betrieblichen Personalvorsorge (BPV), der Unfallversicherung OUFL und der Invalidenversicherung IV.
Im Maximum 90 % des Lohnes.


Stellenwechsel:

Die Versicherung erlischt mit dem Ausscheiden beim Arbeitgeber.
Für eine bestehende Krankheit wird die Leistung weiter erbracht, gemäss Vertrag.