Private und
Betriebliche Vorsorge

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Abredeversicherung
Arbeitnehmer, die durch die Betriebsversicherung obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind (wöchentliche Arbeitszeit beim gleichen Arbeitgeber mindestens 8 Stunden), können diese nach deren Ablauf individuell für eine bestimmte Dauer weiterführen.

Ablauf der Betriebs-
versicherung:
30 Tage nach dem letzten Lohnbezug
 
Abredeversicherung: Beginn:

Dauer:

Abschluss:
Am Tag nach Ablauf der Betriebsversicherung

Beliebig, längstens jedoch 180 Tage

Durch Einzahlung der Prämie (CHF -.50 / Tag) an den Unfallversicherer des Betriebes, vor Ablauf der Betriebsversicherung.