| Abredeversicherung
|
Arbeitnehmer, die durch die Betriebsversicherung obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind (wöchentliche Arbeitszeit beim gleichen Arbeitgeber mindestens 8 Stunden), können diese nach deren Ablauf individuell für eine bestimmte Dauer weiterführen.
Ablauf der Betriebs-
versicherung: |
30 Tage nach dem letzten Lohnbezug
|
| Abredeversicherung: |
Beginn:
Dauer:
Abschluss: |
Am Tag nach Ablauf der Betriebsversicherung
Beliebig, längstens jedoch 180 Tage
Durch Einzahlung der Prämie (CHF -.50 / Tag) an den Unfallversicherer des Betriebes, vor Ablauf der Betriebsversicherung.
|
|
|