Berufsunfallversicherung (BU)
Abstufung der Beiträge nach Gefahrenklasse des Betriebes.
Die Beiträge gehen zu 100 % zu Lasten des Arbeitgebers.
Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
Für alle Betriebe und Berufe einheitlich (keine Gefahrenklassen).
Die Beiträge gehen zu 100 % zu Lasten des Arbeitnehmers.
Beitrag des Arbeitnehmers: 15.89 %o
Obige Prämiensätze gelten bei einem Verwaltungskosten-Zuschlag von 25 %.
Bei schlechtem Schadenverlauf sind für einzelne Betriebe höhere Prämiensätze möglich.
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