Heilungskosten
Versichert, ambulant und stationär in der Allgemeinen Abteilung im Spital.
Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit
Taggeld 80 % des versicherten Lohnes, ab dem 2. Tag nach dem Unfall (Wartefrist: 1 Tag) bis zur Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit oder bis zum Beginn einer Invalidenrente bzw. bis zum Tod.
Dauernde Erwerbsunfähigkeit
Bei voller Invalidität Invalidenrente von 80 % des versicherten Lohnes.
Bei teilweiser Invalidität erfolgt entsprechende Kürzung.
Integritäts- und Hilflosenentschädigung.
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