Private und
Betriebliche Vorsorge

nolimt free wordpress themes downloads available

Site enriched with hostdak hosting tools

Heilungskosten / Erwerbsunfähigkeit
Heilungskosten

Versichert, ambulant und stationär in der Allgemeinen Abteilung im Spital.

Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit

Taggeld 80 % des versicherten Lohnes, ab dem 2. Tag nach dem Unfall (Wartefrist: 1 Tag) bis zur Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit oder bis zum Beginn einer Invalidenrente bzw. bis zum Tod.

Dauernde Erwerbsunfähigkeit

Bei voller Invalidität Invalidenrente von 80 % des versicherten Lohnes.
Bei teilweiser Invalidität erfolgt entsprechende Kürzung.
Integritäts- und Hilflosenentschädigung.