Die Hinterlassenenrenten betragen
für Witwen und Witwer:
40 % des versicherten Lohnes
für Halbwaisen:
15 % des versicherten Lohnes
für Vollwaisen:
25 % des versicherten Lohnes;
für mehrere Hinterlassene zusammen höchstens 70 % des versicherten Lohnes.
Abfindung für überlebende oder geschiedene Ehegatten je nach Dauer der Ehe.
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