Private und
Betriebliche Vorsorge

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Hinterlassenenleistungen
Die Hinterlassenenrenten betragen

für Witwen und Witwer:
40 % des versicherten Lohnes

für Halbwaisen:
15 % des versicherten Lohnes

für Vollwaisen:
25 % des versicherten Lohnes;

für mehrere Hinterlassene zusammen höchstens 70 % des versicherten Lohnes.

Abfindung für überlebende oder geschiedene Ehegatten je nach Dauer der Ehe.