Private und
Betriebliche Vorsorge

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Zusammenfallen von Leistungen / Stellenwechsel
Zusammenfallen von Leistungen

Bei Anspruch auf eine Rente der IV oder AHV wird höchstens die Differenz zu 90 % des im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung (OUFL) versicherten Verdienstes gewährt (Komplementärrente);
Total der Renten aus AHV/IV und OUFL jährlich maximal CHF 113'400.-.

Stellenwechsel

Nachdeckung für 30 Tage für die Nichtberufsunfall-Versicherung, sofern der Versicherte mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitete. Verlängerung um 180 Tage möglich (Abredeversicherung).


Abredeversicherung