| Unfallversicherungsgesetz: Unterschiede Schweiz / Liechtenstein
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Die nachstehenden Informationen sind der Broschüre "Unterschiede Schweiz / Liechtenstein bei den Sozialversicherungen, bei der privaten Vorsorge und bei deren Besteuerung" entnommen. Siehe unter der Rubrik Publikationen.
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Liechtenstein
OUFL
Obligatorische Unfallversicherung
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Schweiz
UVG
Bundesgesetz über die Unfallversicherung
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| Allgemein |
Im Wesentlichen ist die liechtensteinische OUFL dem schweizerischen UVG nachgebildet; es unterscheidet sich jedoch in mancher Hinsicht.
Einer der grössten Unterschiede der gesetzlichen Unfallversicherung in den beiden Ländern besteht darin, dass die Betriebe, welche in der Schweiz der SUVA unterstellt sind, in Liechtenstein von den privaten Versicherungs-Gesellschaften versichert werden. Die SUVA ist in Liechtenstein nicht tätig. |
| Versicherte Personen |
In beiden Ländern sind die beschäftigten Arbeitnehmer versichert, die im Sinne der AHV als unselbständig Erwerbstätige gelten.
Unterschiede ergeben sich jedoch dadurch, dass nicht der selbe Personenkreis der AHV unterstellt ist. So sind Erwerbstätige nach dem ordentlichen AHV-Pensionierungsalter in der Schweiz noch AHV-pflichtig, in Liechtenstein jedoch nicht mehr. |
| Leistungen |
Taggeld ab dem 2. Tag
Invaliden- und Hinterlassenenrente:
Bei Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente wird eine Komplementärrente gewährt, welche die IV- oder AHV-Rente bis auf 90 % des versicherten Verdienstes ergänzt. |
Taggeld ab dem 3. Tag
Invaliden- und Hinterlassenenrente:
Bei Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente wird eine Komplementärrente gewährt, welche die IV- oder AHV-Rente bis auf 90 % des versicherten Verdienstes ergänzt. |
| Prämien |
Betriebsunfall:
Liechtenstein hat eine eigene, von der Schweiz weitgehend unabhängige Prämienkalkulation, was zu von der SUVA und von den Privatversicherungen abweichenden Betriebsunfall-Prämien führt. |
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Nichtbetriebsunfall:
Einheitlicher Prämiensatz für alle Branchen. |
Nichtbetriebsunfall:
Die Prämiensätze unterscheiden sich nach Branchen. |
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Abredeversicherung:
CHF -.50 pro Versicherungstag |
Abredeversicherung:
CHF 25.- pro ganzen oder angefangenen Monat. |
| Stand: Januar 2012 |
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