In der Altersversicherung sind für den Gesamtbestand der Arbeitnehmer mindestens 8 % des anrechenbaren Lohnes zu entrichten.
In der Risikoversicherung (Invalidität und Todesfall) sind Risikobeiträge zu entrichten, die genügen, um die Mindestleistungen zu finanzieren.
Arbeitnehmeranteil:
Höchstens 50 % der Beiträge.
Arbeitgeberanteil:
Mindestens 50 % der Beiträge.
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