Private und
Betriebliche Vorsorge

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Versicherte Leistungen
Bei Erwerbsunfähigkeit:

Bei Vollinvalidität Invalidenrente von 30 % des anrechenbaren Lohnes.
Bei Teilinvalidität der Einkommenseinbusse entsprechend weniger.

Kinderrenten:
20 % der Invalidenrente.

Befreiung von der Beitragszahlung; Wartefrist 3 Monate.

Invaliditätsgrad:
Anspruch je nach Invaliditätsgrad, analog der IV.

Hinterlassenenleistungen:

Lebenslängliche Ehegattenrente von 18 % des anrechenbaren Lohnes.
Waisenrente von 6 % des anrechenbaren Lohnes.

Beim Tod einer Person, die eine Alters- oder Invalidenrente bezogen hat, beträgt die Ehegattenrente 60 %, die Waisenrente je 20 % der zuletzt ausgerichteten Alters- oder Invalidenrente.

Altersleistungen:

Die jährliche Altersrente wird versicherungstechnisch aufgrund des vorhandenen Alterskapitals ermittelt.
Das Altersguthaben bildet sich aus der Summe der verzinsten jährlichen Altersgutschriften.
Das Reglement kann die Auszahlung des Kapitals vorsehen.