| Versicherte Personen, versicherter Lohn
|
Versicherte Personen
Alle Arbeitnehmer mit einem AHV-pflichtigen Lohn von mehr als CHF 20'880.- sind zu versichern:
Ab Alter 18 gegen Invalidität und, sofern unterstützungspflichtig, auch gegen Tod;
Ab Alter 24 beginnt zusätzlich das Alterssparen.
Arbeitnehmer von juristischen Personen, die daran massgeblich beteiligt sind und Arbeitgeberfunktionen ausüben, müssen nicht versichert werden.
Versicherter Lohn
Versicherungspflichtig ist ein Jahresverdienst (AHV-pflichtiger Lohn) zwischen CHF
20'880.- und CHF 83'520.-.
Freibetrag: CHF 13'920.-. Bei Teilzeitbeschäftigten ist der Freibetrag dem Beschäftigungsgrad entsprechend niedriger anzusetzen.
Versicherter Lohn (anrechenbarer Lohn) nach Abzug des Freibetrages:
Minimal: CHF 6'960.-; Maximal: CHF 69'600.-
(Obige Grenzbeträge gelten ab 1.1.2011)
Anrechenbarer Lohn 2011 (pdf, 41 kB)
|
|