Private und
Betriebliche Vorsorge

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Versicherte Personen, versicherter Lohn
Versicherte Personen

Alle Arbeitnehmer mit einem AHV-pflichtigen Lohn von mehr als CHF 20'880.- sind zu versichern:
Ab Alter 18 gegen Invalidität und, sofern unterstützungspflichtig, auch gegen Tod;
Ab Alter 24 beginnt zusätzlich das Alterssparen.

Arbeitnehmer von juristischen Personen, die daran massgeblich beteiligt sind und Arbeitgeberfunktionen ausüben, müssen nicht versichert werden.

Versicherter Lohn

Versicherungspflichtig ist ein Jahresverdienst (AHV-pflichtiger Lohn) zwischen CHF
20'880.- und CHF 83'520.-.

Freibetrag: CHF 13'920.-. Bei Teilzeitbeschäftigten ist der Freibetrag dem Beschäftigungsgrad entsprechend niedriger anzusetzen.

Versicherter Lohn (anrechenbarer Lohn) nach Abzug des Freibetrages:
Minimal: CHF 6'960.-; Maximal: CHF 69'600.-

(Obige Grenzbeträge gelten ab 1.1.2011)


Anrechenbarer Lohn 2011 (pdf, 41 kB)