Zusammenfallen von Leistungen:
Die Betriebliche Personalvorsorge als Ergänzung zur AHV / IV.
Die gesetzliche Unfallversicherung OUFL geht der Leistung aus der betrieblichen Personalvorsorge vor.
Die Leistungen können auf 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes gekürzt werden.
Bei Löhnen über CHF 126'000.- und bei Unfall können Leistungen aus der Betrieblichen Personalvorsorge anfallen.
Stellenwechsel:
Volle Freizügigkeit für das angesammelte Sparguthaben.
Überweisung des Anspruchs an die neue Vorsorgeeinrichtung als Regelfall.
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