Private und
Betriebliche Vorsorge

nolimt free wordpress themes downloads available

Site enriched with hostdak hosting tools

Beteiligte an einem Lebensversicherungsvertrag
An einem Lebensversicherungsvertrag sind die folgenden Personen beteiligt:
Versicherungsnehmer:      



Er / Sie (natürliche oder juristische Person) ist Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Er / Sie bestimmt den Kreis der Begünstigten bei Vertragsabschluss und kann die Begünstigung auch jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft abändern.
Versicherte Person:

Auf das Leben dieser Person wird der Versicherungsvertrag abgeschlossen. Sie muss damit einverstanden sein. Alter, Geschlecht und Gesundheit dieser Person sind die Grundlage zur Berechnung der Versicherungsleistung und Versicherungsprämie.
Begünstigte:

Die Begünstigten (natürliche oder juristische Personen) erhalten die versicherten Leistungen. Dies können eine oder mehrere natürliche Personen oder eine juristische Person sein. Es können Zuteilungsquoten festgelegt werden.



VBV-Versicherungslexikon