Private und
Betriebliche Vorsorge

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Liechtensteinische Lebensversicherung
Grundsätzlich steht dieser Begriff für jedes von der Finanzmarktaufsicht zugelassene Produkt einer liechtensteinischen Lebensversicherungs-Gesellschaft.  Aufgrund der Teilnahme Liechtensteins am EWR-Abkommen (1995) und dem Abkommen mit der Schweiz betreffend die Direktversicherung (1996) sind liechtensteinische Lebensversicherungen von den Versicherungsaufsichtsbehörden im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz anerkannt. Lokale Steuerbehörden können jedoch, je nach Ausgestaltung des Lebensversicherungsvertrages, Steuerprivilegien verweigern.

Im Ausland wird der Begriff "Liechtensteinische Lebensversicherung" fälschlicherweise einschränkend verwendet für eine anteilgebundene Lebensversicherung, einen so genannten Liechtensteiner Versicherungsmantel. Dabei wird eine Geldanlage in die rechtliche Struktur einer fondsgebundenen Lebensversicherung eingebettet.

Weitere hierfür verwendete Begriffe sind u.a: Insurance Wrapper, Life Asset Portfolio, Life Assurance Bond, Life Portfolio, Portfolio Bond, Private Placement Life Insurance, Stiftung light. (Vorsicht: Es handelt sich dabei möglicherweise um geschützte Markenbezeichnungen)

Die anteilgebundene Lebensversicherung
Stiftung oder Versicherung?


Externer Link:

"Versicherungsmantel" aus Wikipedia