| Versicherungsvertragsgesetz
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Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VersVG) regelt das Rechtsverhältnis zwischen den Versicherungsunternehmen und ihren Vertragspartnern, den Versicherungsnehmern. Es bildet die Grundlage aller Versicherungsverträge mit Versicherungsnehmern mit Sitz (Adresse) in Liechtenstein.
Bis zum Inkrafttreten des neuen liechtensteinischen Versicherungsvertragsgesetzes per 1. 1. 2002 fand das schweizerische VVG in Liechtenstein Anwendung. Versicherungsverträge, welche vor Inkrafttreten des neuen VersVG abgeschlossen wurden, waren bis zum 1. Januar 2005 an das neue Recht anzupassen.
VersVG Wichtige Unterschiede CH - FL
Externe Links:
Gesetz über den Versicherungsvertrag (VersVG)
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