Private und
Betriebliche Vorsorge

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Versicherungen in Liechtenstein
Schweizerische Versicherungs-Gesellschaften in Liechtenstein

Bis zur Schaffung eines liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzes (1995) waren ausschliesslich in der Schweiz konzessionierte Versicherungs-Gesellschaften in Liechtenstein zugelassen. Die meisten dieser Gesellschaften sind nach wie vor in Liechtenstein tätig. Sie haben den überwiegenden Anteil am lokalen Privatpersonen- und Unternehmensgeschäft. Sie unterstehen der schweizerischen Versicherungsaufsicht. Ihre Geschäftstätigkeit in Liechtenstein erfolgt im Rahmen des Versicherungsabkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein und untersteht dem liechtensteinischen Versicherungsvertragsgesetz.

Liechtensteinische Versicherungs-Gesellschaften

Seit der Schaffung eines EWR-konformen liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzes wurde eine Anzahl liechtensteinischer Versicherungs-Gesellschaften gegründet. (Liechtensteinischer Versicherungsverband) Diese benötigen für ihre meist EWR-weite Tätigkeit nur eine einzige Lizenz, jene des Sitzlandes Liechtenstein. (EWR: EU plus Island, Norwegen, Liechtenstein)

Aufgrund des Versicherungsabkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein, können die liechtensteinischen Gesellschaften auch in der Schweiz tätig werden (und umgekehrt). Liechtenstein ist somit das einzige Land, von dem aus eine Versicherungs-Gesellschaft sowohl im EWR-Raum als auch in der Schweiz tätig werden kann.

Von der liechtensteinischen Versicherungsaufsicht zugelassene Produkte können von den liechtensteinischen Versicherungs-Gesellschaften auch in der Schweiz angeboten werden, auch wenn solche von der schweizerischen Versicherungsaufsicht nicht zugelassen werden (und umgekehrt).


Versicherungsvertragsgesetz VersVG

Links

Externe Links:
Liechtensteinisches Versicherungsaufsichtsgesetz
Liechtensteinischer Versicherungsverband
Schweizerischer Versicherungsverband
Versicherungsabkommen CH / FL