Private und
Betriebliche Vorsorge

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Treuhand und Versicherung
Die Dienstleistungen des Treuhänders
  • Die Beratung in der Wahl einer juristischen Person als Versicherungsnehmer;
  • Die Ausarbeitung der Bestimmungen über die Dispositionen des Versicherungsnehmers;
  • Die Zur-Verfügung-Stellung einer verlässlichen Infrastruktur.
Versicherungstechnische Definitionen Bei einem Lebensversicherungsvertrag wird unterschieden zwischen:

  • Versicherungsnehmer:
    Er ist Vertragspartner der Versicherungs-Gesellschaft, bezahlt die Prämien, bestimmt die Begünstigten, entscheidet über einen allfälligen Rückkauf.

  • Versicherte Person:
    Auf deren Leben wird die Versicherung abgeschlossen. Ohne deren Einwilligung kommt kein Vertrag zustande.

  • Begünstigte:
    Natürliche oder juristische Person bzw. Personen, die in den Genuss der versicherten Leistungen kommt bzw. kommen.