| Treuhand und Versicherung
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| Die Dienstleistungen des Treuhänders |
- Die Beratung in der Wahl einer juristischen Person als Versicherungsnehmer;
- Die Ausarbeitung der Bestimmungen über die Dispositionen des Versicherungsnehmers;
- Die Zur-Verfügung-Stellung einer verlässlichen Infrastruktur.
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| Versicherungstechnische Definitionen |
Bei einem Lebensversicherungsvertrag wird unterschieden zwischen:
- Versicherungsnehmer:
Er ist Vertragspartner der Versicherungs-Gesellschaft, bezahlt die Prämien, bestimmt die Begünstigten, entscheidet über einen allfälligen Rückkauf.
- Versicherte Person:
Auf deren Leben wird die Versicherung abgeschlossen. Ohne deren Einwilligung kommt kein Vertrag zustande.
- Begünstigte:
Natürliche oder juristische Person bzw. Personen, die in den Genuss der versicherten Leistungen kommt bzw. kommen.
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