| Ich nehme unbezahlten Urlaub
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oder ich unterbreche die Erwerbstätigkeit zwischen zwei Jobs:
Die Versicherungsdeckungen aus der betrieblichen Unfallversicherung und der betrieblichen Vorsorge BPV (Pensionskasse) enden mit dem 30. Tag nach dem letzten Lohnbezug.
Weiterführung der Pensionsversicherung:
Im Falle der betrieblichen Vorsorge können Sie vielleicht mit dem bisherigen Arbeitgeber vereinbaren, dass er Ihre Pensionsversicherung während dem unbezahlten Urlaub weiterführt und dass Sie ihm neben Ihrem Prämienanteil auch den Arbeitgeberanteil rückerstatten.
Weiterführung der Nichtberufsunfall-Versicherung:
Mittels einer so genannten Abredeversicherung kann die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle für eine bestimmte Dauer individuell verlängert werden.
Abredeversicherung
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