Private und
Betriebliche Vorsorge

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Wegen Krankheit lange erwerbsunfähig
Bei Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit, die länger als zwei Jahre andauert, bezahlt sowohl die Invalidenversicherung IV als auch die betriebliche Personalvorsorge BPV (Pensionskasse) je eine Invalidenrente.

Gesetzliche Mindestrenten aus IV und BPV in Prozent des AHV-Lohnes und in Abhängigkeit vom Einkommen:



Getroffene Annahme: Die versicherte Person hat bei der AHV/IV keine Beitragslücken, ist bei der Pensionskasse ihres Arbeitgebers beitrittspflichtig und ist vollinvalid.

Bei Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit (und infolge anderer Gründe) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn für eine angemessene Dauer weiter zu bezahlen.


Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers
Schwangerschaft: Die zugehörigen Fristen  (pdf, 87 kB)