Private und
Betriebliche Vorsorge

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Mein Ehepartner
Mein Ehepartner ist nicht erwerbstätig:

Für den Ehepartner, der nicht erwerbstätig ist, ist oft ungenügend vorgesorgt.
Erst wenn er die bisher geleistete Arbeit im Haushalt z.B. wegen Unfall nicht mehr verrichten kann, wird der Geldwert dieser oft unentgeltlichen Tätigkeit erkannt.

Versicherungsleistungen können zur Finanzierung der Kinderbetreuung, von Haushaltshilfen und von behindertengerechten Einrichtungen verwendet werden.


Mein Ehepartner ist erwerbstätig:

Die Erwerbstätigkeit beider Ehepartner ermöglicht oft einen Lebensstil, auf den wir nur sehr ungern verzichten.
Wird das gemeinsame Einkommen durch Ausfall des Einkommens eines Ehepartners reduziert, so ist die Finanzierung des schönen Heimes, der Ausbildung der Kinder oder der gewohnten Ferien oft in Gefahr.