| Meine Kinder
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In Liechtenstein sind die Kinder in der Schule und auf dem Schulweg bei Unfällen versichert. Viele Unfälle geschehen aber vor dem Schulalter und ausserhalb des Schulbetriebs: Zuhause, beim Spielen im Freien, in den Ferien in ungewohnter Umgebung.
Die Folgen von Unfällen sind bei den Krankenkassen meist nur ungenügend versichert. Es gibt da einige Wenn und Aber, die überraschend zu einem „Nein“ werden können. Ein invalides Kind braucht spezielle Geräte, oft speziell umgebaute Wohnräume, spezielle Schulung. Aus den behinderten Kindern werden Erwachsene. Wenn sie dann nur auf die IV angewiesen sind, behindert das ihre Entfaltungsmöglichkeit noch mehr.
Die Übersicht über die Unfallversicherung für Kinder, Schüler und Lehrlinge zeigt, wie Kinder und Jugendliche von Gesetzes wegen versichert sind.
Wegleitung über die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung der Lehrtöchter und Lehrlinge. Erhältlich beim Amt für Berufsbildung: Tel. 423 236 72 12. Internet: www.berufsbildung.li
Unfallversicherung für Kinder, Schüler und Lehrlinge (pdf, 140 kB)
Externe Links: Verordnung über die Unfallversicherung für die Schüler an öffentlichen und privaten Schulen
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