Als selbständig erwerbstätige Person komme ich nicht automatisch in den Genuss von gesetzlichen Versicherungen wie der obligatorischen Unfallversicherung, der Pensionskasse, der Arbeitslosenversicherung oder der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Ich muss mich selber darum kümmern.
Niedrige oder keine Leistungen aus Sozialversicherungen:
Ich habe möglicherweise eine empfindliche Vorsorgelücke, weil ich einen niedrigen AHV-Lohn abrechne, um AHV-Beiträge zu sparen. Bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall kann dies schwerwiegende Konsequenzen für mich und meine Familie haben.
Konkursfähigkeit:
Zur oft vernachlässigten Vorsorge kommt bei selbständig Erwerbstätigen noch das wirtschaftliche Risiko. Misserfolg oder existenzgefährdende Haftpflichtansprüche können nicht ausgeschlossen werden. Ist die Vorsorge für mich und meine Angehörigen „konkursresistent“ gestaltet?
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