Private und
Betriebliche Vorsorge

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Vorsorge und Steuern
Abzugsmöglichkeit:
  • Die Aufwendungen für die staatliche und berufliche Vorsorge können vollständig, jene für die private Vorsorge im beschränkten Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Einkäufe in die betriebliche Personalvorsorge können bis zu den Limiten gemäss Vorsorgereglement abgezogen werden (Siehe Merkblatt der Steuerverwaltung (Link unten).
 
Einkommenssteuer
:
  • Versicherungsleistungen, die ein Ersatzeinkommen darstellen, sind steuerpflichtig.
  • Versicherungsleistungen, die als Kosten- bzw. Auslagenersatz zu betrachten sind, sind steuerfrei.
  • Erträge des Vermögens, auf welche der Steuerpflichtige die Vermögenssteuer entrichtet, sind steuerfrei.
  • Vermögensanfälle aus rückkaufsfähigen privaten Kapitalversicherungen (Kapitalgewinn) sind steuerfrei.

Vermögenssteuer:
  • Altersguthaben im Rahmen der 2. Säule (Pensionskasse) sind nicht vermögenssteuerpflichtig.
  • Rückkaufsfähige private Lebensversicherungen sind zum jeweiligen Rückkaufswert zu versteuern.



Überblick FL (pdf, 56 kB)
Überblick CH (pdf, 59 kB)

Wichtige Unterschiede CH / FL

Externe Links:
Steuergesetz SteG 
Merkblatt: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Einkäufen in die betriebliche Personalvorsorge