Abzugsmöglichkeit:
- Die Aufwendungen für die staatliche und berufliche Vorsorge können vollständig, jene für die private Vorsorge im beschränkten Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Einkäufe in die betriebliche Personalvorsorge können bis zu den Limiten gemäss Vorsorgereglement abgezogen werden (Siehe Merkblatt der Steuerverwaltung (Link unten).
Einkommenssteuer:
- Versicherungsleistungen, die ein Ersatzeinkommen darstellen, sind steuerpflichtig.
- Versicherungsleistungen, die als Kosten- bzw. Auslagenersatz zu betrachten sind, sind steuerfrei.
- Erträge des Vermögens, auf welche der Steuerpflichtige die Vermögenssteuer entrichtet, sind steuerfrei.
- Vermögensanfälle aus rückkaufsfähigen privaten Kapitalversicherungen (Kapitalgewinn) sind steuerfrei.
Vermögenssteuer:
- Altersguthaben im Rahmen der 2. Säule (Pensionskasse) sind nicht vermögenssteuerpflichtig.
- Rückkaufsfähige private Lebensversicherungen sind zum jeweiligen Rückkaufswert zu versteuern.
Überblick FL (pdf, 56 kB)
Überblick CH (pdf, 59 kB)
Wichtige Unterschiede CH / FL
Externe Links:
Steuergesetz SteG
Merkblatt: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Einkäufen in die betriebliche Personalvorsorge